betriebliche Gesundheitsförderung
euroEin Arbeitgeber soll schon ab 2008 jedem seiner Arbeitnehmer bis zu 500 € im Kalenderjahr für die betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei zuwenden dürfen.

Dies kann auch durch eine Barzahlung an den Arbeitnehmer erfolgen, damit dieser eine extern durchgeführte Maßnahme besucht.

Unter einer extern durchgeführten Maßnahme / betriebliche Gesundheitsförderung fällt unter anderem auch das Handlungsfeld Ernährung - Ernährungsberatung.

Voraussetzung ist, dass die durchgeführte Maßnahme z.B. Gruppenkurse zur Gewichtsreduktion, den fachlichen Anforderungen des Leitpfadens "Prävention der Krankenkassen" entspricht.

 

Die Angebote unserer Ernährungsberater entsprechen dem Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen.

Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder einem Ernährungsberater nach!

 
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