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Geschrieben von online Redaktion
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 Gesetzliche Krankenkassen erstatten oder bezuschussen die Kosten einer Ernährungsberatung. Im allgemeinen liegt die Höhe einer Erstattung
bei 80 - 100% Ihrer Kosten einer Ernährungsberatung nach § 20 SGB V. Dieser Paragraph bezieht sich auf die Prävention - der "Vorbeugung" und richtet sich an den gesunden Menschen z. B. Gruppenberatung zur Gewichtsreduktion.
In Einzellfallentscheidungen kann im therapeutischen Sinne der § 43 SGB V (ergänzende Leistung zur Rehabilitation) bei bestimmten ernährungsabhängigen Erkrankungen Ihre Krankenkasse zur Erstattung der Honorarkosten des Beraters beitragen.
Jede Krankenversicherung hat in diesem Zusammenhang eigene Regelungen, die Sie zuvor erfragen können.
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