Krankenkasse
Geschrieben von online Redaktion   
KrankenkasseGesetzliche Krankenkassen erstatten oder bezuschussen die Kosten einer Ernährungsberatung. Im allgemeinen liegt die Höhe einer Erstattung

bei 80 - 100% Ihrer Kosten einer Ernährungsberatung nach § 20 SGB V. Dieser Paragraph bezieht sich auf die Prävention - der "Vorbeugung" und richtet sich an den gesunden Menschen z. B. Gruppenberatung zur Gewichtsreduktion. 

In Einzellfallentscheidungen kann im therapeutischen Sinne der § 43 SGB V (ergänzende Leistung zur Rehabilitation) bei bestimmten ernährungsabhängigen Erkrankungen Ihre Krankenkasse zur Erstattung der Honorarkosten des Beraters beitragen.

 

 

 

Jede Krankenversicherung hat in diesem Zusammenhang eigene Regelungen, die Sie zuvor erfragen können.

 
0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Ernährungsberater Suche


 Kilometer

Advertisment